Vor anderthalb Jahren gab es eine Gesetzesänderung, welche von der Politik als „Ende der Störerhaftung“ deklariert wurde. Wir stellten uns die Frage „Störerhaftung wird abgeschafft, ist Freifunk jetzt überflüssig?“. Damals war das Fazit: „abwarten“, denn wichtig war nicht die Gesetzesänderung, sondern ob sie den endlosen Abmahnungen ein Ende setzt.
Da dem nicht so war, wurde vor etwa einem halben Jahr eine weitere Gesetzesänderung unterzeichnet. Mit dieser sollte die Störerhaftung tatsächlich ein für alle mal verschwinden. Dies konnten auch Kritiker des vorherigen Gesetzes bestätigen. Jedoch wurde stattdessen eine neue Klausel angelegt. Diese kann bei extremen Umständen dazu führen, dass ein WLAN-Betreiber Webseiten sperren muss. Dazu müssen an seinem Anschluss die zu sperrenden Webseiten schon ein mal missbraucht worden sein. Außerdem dürfen andere Maßnahmen der Strafverfolgung nicht zum Erfolg geführt haben.
In der Freifunk-Gemeinschaft gibt es nun verstärkt Bestrebungen weg von zentralen Servern und hin zu mehr Dezentralität zu gehen, was eher dem Freifunk-Gedanken entspricht. Dazu ist die Überlegung da, Knoten-Betreibern in der Firmware eine neue Option zu geben: Ihren eigenen Internetzugang direkt mit den Nutzern an Ihrem Knoten zu teilen – also nicht den Umweg über die Freifunkserver zu gehen. Jedoch ist es noch nicht soweit.
Dazu kommt, dass der Umgang mit eventuell geforderten Websperren noch nicht geklärt ist – vor allem nicht, wie häufig sie auftreten werden. Zudem steht die Implementierung einer trivialen Möglichkeit für die Knoten-Betreiber, einzelne Seiten für die Nutzer zu sperren, noch aus. Ob eine solche überhaupt kommen wird, ist unklar.
Aus diesen Gründen zögern viele Freifunker aktuell, diese Option bei Verfügbarkeit sofort zu aktivieren.
Auch wenn man sagen kann, dass die Störerhaftung nun endlich Geschichte ist, heißt es wieder: „abwarten“.
Es muss noch gesehen werden, ob die Abmahnkanzleien nicht einen anderen Weg finden, ihr lukratives Geschäftsmodell weiter zu betreiben. Wie wahrscheinlich es sein wird, dass Netzsperren von WLAN-Betreibern gefordert werden, bleibt auch abzuwarten. Wenn sich dort nichts Negatives abzeichnet, wird es in der folgenden Entwicklung der Freifunk-Firmware in absehbarer Zeit die Möglichkeit geben, auf zentrale Freifunk-Server komplett zu verzichten. Dies würde den Zugang zum Internet im Freifunk performanter machen und den Aufbau eines Netzes vereinfachen.
Frohes Freifunken.
Da auch wir nicht jedes Detail, gerade bezüglich rechtlicher Hintergründe, wissen und verfolgen können, empfehlen wir jedem der mehr Informationen zur Abschaffung der Störerhaftung haben möchte, die Google-Suche zu bemühen und auf Netzpolitik.org vorbeizuschauen.
Auch ein Blick in unseren vorherigen und oben bereits erwähnten Blogpost bezüglich der Abschaffung der Störerhaftung könnte sich lohnen.