Freifunk Förderung in Niedersachsen

In Niedersachsen gibt es dieses Jahr eine Förderung für Freifunk über 100.000€. Dieses Budget kann allerdings leider nur eingeschränkt genutzt werden. So gibt es Verwaltungskosten für das Breitbandkompetenzzentrum Niedersachsen (bzn), Förderung für Kommunen, Flyer usw. Am Ende bleiben noch ca. 50.000€ über, welche ausschließlich in Form von Hardware (Router und Access Points), an die in NDS aktiven Freifunk Initiativen gehen. Auch der Freifunk Bremen ist in Niedersachsen aktiv. Im Bremer Umland gibt es einige Nodes, z.B. in Hagen im Bremischen, in Nienburg/Weser und in Syke. Für diese und weitere Standorte in Niedersachsen können nun Router beantragt werden.

Aus dem Protokoll:

Bis zum Stichtag 14.10.2016 werden die Freifunk Communities ihre Anträge für die kostenlose Nutzung der beschafften WLAN-Router an das NETZ-Zentrum für innovative Technologie Osterholz GmbH (NETZ-Zentrum) in Osterholz-Scharmbeck einreichen. Mit dem Antrag sollten realistische Gerätezahlen gemeldet werden, wobei für die erste Planung eine ortsteilgenaue Angabe für die Planung zur Beantragung ausreichend ist, die später im Verwendungsnachweis durch die genauen Adressen der installierten Geräte ersetzt werden müssen.

Werden mehr Bedarfe an Routern gemeldet als vorhanden sind, so wird die Gesamtzahl der Meldungen nach der Gesamtzahl der tatsächlich vorhandenen Router quotiert, was heißt, wenn 110% gemeldet werden, bekommt jede Community nur 90% ihrer bestellten Router.

Die Router müssen bis zum 31.12.2016 abgerufen sein und der Verwendungsnachweis bis zum 28.2.2017 beim NETZ-Zentrum eingegangen sein.

Bei der Einrichtung der Router sollen diese den Namenspräfix „NDS-“ haben, damit die Standorte der Router schneller zu filtern sind.

Router, die zwar abgerufen wurden, aber nicht bis zum 28.2.2017 verwendet werden, sind ans NETZ-Zentrum zurück zu schicken, damit sie einer anderen Community zur Verfügung gestellt werden können.

Falls die Router versendet werden sollen, muss dem NETZ-Zentrum eine Adresse bekannt gegeben werden, an die die Router auch tatsächlich angenommen werden können.

Es stehen folgende Modelle zur Verfügung:

  • TP-Link TL-WR1043ND V3.0
  • TP-Link CPE210
  • TP-Link CPE510
  • TP-Link EAP220
  • Ubiquiti pbe-5ac-500

Dazu gibt es noch ein „Infoblatt zur kostenfreien aber zweckgebundenen Überlassung von WLAN-Routern“ mit folgenden Anmerkungen:

  1. Die Geräte sind ab Erhalt mindestens bis zum 31.12.2017 zweckgebunden zu nutzen.
  2. Die Geräte sind spätestens bis zum 28.02.2017 in Betrieb zu nehmen. Die Inbetriebnahme ist mit einem Screenshot (der Freifunk-Karte) und einer tabellarischen Auflistung der Adressen, an denen die WLAN-Router (mit Angabe ihrer Serien-Nr.) installiert wurden, nachzuweisen.
  3. Bis zum 15.01.2018 ist dem NETZ-Zentrum für innovative Technologie Osterholz GmbH (im Folgenden kurz NETZ-Zentrum) per E-Mail die zweckgebundene Nutzung (siehe Punkt 1) zu bestätigen.
  4. Die Gewährleistungs- und Garantieansprüche an den WLAN-Routern des NETZ-Zentrums werden an den jeweiligen Empfänger abgetreten. Im Falle eines Defektes sind Gewährleistungs- und Garantieansprüche unverzüglich selbstständig geltend zu machen.
  5. Nach Ablauf der Gewährleistungs- und Garantiezeiten sind defekte Geräte ordnungsgemäß und auf eigene Kosten zu entsorgen.
  6. Das NETZ-Zentrum übernimmt keine Entsorgung der Altgeräte.
  7. Überzählige und/oder nicht genutzte Geräte sind dem NETZ-Zentrum bis zum 31.12.2017 anzuzeigen und auf Verlangen des NETZ-Zentrums auf eigene Kosten entweder an dieses oder an eine zu benennende Freifunkinitiative zu versenden. Für nicht herausgegebene Geräte ist Wertersatz zu leisten.
  8. Die Einstellung des Betriebs der Freifunkinitiative ist dem NETZ-Zentrum bis zum 31.1.2017 anzuzeigen. Und es ist wie unter Punkt 7 zu verfahren.”

Das Formular zum Beantragen der Router und weitere Infos stellt das bzn zur Verfügung.